Es ist nicht rechtswidrig, wenn über einen Antrag nach § 21 Abs. 3 NAG 2005 im Spruch nicht ausdrücklich abgesprochen, sondern - nach einer Prüfung iSd Art. 8 MRK - sogleich (nur) der Hauptantrag abgewiesen wird (vgl. VwGH 18.2.2010, 2010/22/0009).Es ist nicht rechtswidrig, wenn über einen Antrag nach Paragraph 21, Absatz 3, NAG 2005 im Spruch nicht ausdrücklich abgesprochen, sondern - nach einer Prüfung iSd Artikel 8, MRK - sogleich (nur) der Hauptantrag abgewiesen wird vergleiche VwGH 18.2.2010, 2010/22/0009).