Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2018/19/0708

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

Ra 2018/19/0708

Entscheidungsdatum

25.05.2020

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der "Unverzüglichkeit" einer tatsächlich erfolgten Mitteilung ist in den für das Asylverfahren - unter dem Gesichtspunkt der für Asylwerber zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten - typischen Fallgestaltungen zu berücksichtigen, dass es einige Tage dauern kann, bis der Inhalt der zu erstattenden Mitteilung, nämlich die Bekanntgabe einer neuen Abgabestelle oder des vorläufig ersatzlosen Verlustes der bisherigen, feststeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018190708.L06

Im RIS seit

08.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2020

Dokumentnummer

JWR_2018190708_20200525L07