"Regeln der Technik" oder "Stand der Technik" haben keinen normativen Charakter, sondern geben bloß ein bestimmtes oder bestimmbares Fachwissen wieder. Sie gehören ausschließlich dem Tatsachenbereich an (Hinweis RIS-Justiz RS 0048339, OGH 22.4.2014, 7 Ob 46/14n = SZ 2014/38). Der Ausdruck "Stand der Technik" spricht aus normativ-juristischer Sicht einen außerrechtlichen Sachverhalt an (VfGH 9.6.2005, V 87/04 = VfSlg. 17.560)."Regeln der Technik" oder "Stand der Technik" haben keinen normativen Charakter, sondern geben bloß ein bestimmtes oder bestimmbares Fachwissen wieder. Sie gehören ausschließlich dem Tatsachenbereich an (Hinweis RIS-Justiz RS 0048339, OGH 22.4.2014, 7 Ob 46/14n = SZ 2014/38). Der Ausdruck "Stand der Technik" spricht aus normativ-juristischer Sicht einen außerrechtlichen Sachverhalt an (VfGH 9.6.2005, römisch fünf 87/04 = VfSlg. 17.560).