Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 8628 F/2011
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2008/15/0115
Entscheidungsdatum
31.03.2011
Index
E6J
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm
62002CJ0255 Halifax VORAB;
62006CJ0425 Part Service VORAB;
62009CJ0103 Weald Leasing VORAB;
BAO §21 Abs1;
BAO §22;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2008/15/0116
Rechtssatz
Im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH wird im Sinne der Terminologie der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 20. Mai 2010, 2006/15/0005) als Missbrauch im Sinne des § 22 BAO eine rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung - vor dem Hintergrund des mit der Regelung des Abgabengesetzes verfolgten Zieles - ungewöhnlich und unangemessen ist und die nur auf Grund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Können beachtliche außersteuerliche Gründe für eine - wenn auch ungewöhnliche - Gestaltung angeführt werden, ist ein Missbrauch auszuschließen.Im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH wird im Sinne der Terminologie der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 20. Mai 2010, 2006/15/0005) als Missbrauch im Sinne des Paragraph 22, BAO eine rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung - vor dem Hintergrund des mit der Regelung des Abgabengesetzes verfolgten Zieles - ungewöhnlich und unangemessen ist und die nur auf Grund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Können beachtliche außersteuerliche Gründe für eine - wenn auch ungewöhnliche - Gestaltung angeführt werden, ist ein Missbrauch auszuschließen.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62002J0255 Halifax VORAB
EuGH 62006J0425 Part Service VORAB
EuGH 62009J0103 Weald Leasing VORAB
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008150115.X01
Im RIS seit
29.04.2011
Zuletzt aktualisiert am
13.06.2016
Dokumentnummer
JWR_2008150115_20110331X01