Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2018/04/0199

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

Ra 2018/04/0199

Entscheidungsdatum

17.12.2019

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Zwar konnten Bewerber oder Bieter bereits nach Paragraph 70, Absatz 2, BVergG 2006 ihre Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit auch durch die Vorlage einer Erklärung belegen, dass sie die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllen und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung unverzüglich beibringen können (Eigenerklärung). Die Abgabe dieser Erklärung setzt allerdings die Kenntnis des Bewerbers über den Umfang der verlangten Anforderungen voraus, weil nur so eine Erklärung über deren Erfüllung abgegeben werden kann. Gleiches gilt für den Fall, in dem die erforderliche Eignung durch Heranziehen der Kapazitäten eines Subunternehmers dargetan wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018040199.L04

Im RIS seit

27.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2021

Dokumentnummer

JWR_2018040199_20191217L04