Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
Ra 2024/04/0328
Entscheidungsdatum
11.06.2024
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2024/04/0329
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/04/0191 E 8. September 2021 RS 5
Stammrechtssatz
Die Beurteilung, ob ein einheitliches Vorhaben iSd § 2 Abs. 2 UVPG 2000 vorliegt, hat in Form einer Gesamtbetrachtung zu erfolgen, wobei eine entsprechende Verdichtung der Indizienlage vorliegen muss, um von einem - für die Annahme eines einheitlichen Vorhabens notwendigen - funktionellen (sachlichen) Zusammenhang ausgehen zu können.Die Beurteilung, ob ein einheitliches Vorhaben iSd Paragraph 2, Absatz 2, UVPG 2000 vorliegt, hat in Form einer Gesamtbetrachtung zu erfolgen, wobei eine entsprechende Verdichtung der Indizienlage vorliegen muss, um von einem - für die Annahme eines einheitlichen Vorhabens notwendigen - funktionellen (sachlichen) Zusammenhang ausgehen zu können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024040328.L05
Im RIS seit
09.07.2024
Zuletzt aktualisiert am
14.08.2024
Dokumentnummer
JWR_2024040328_20240611L05