Verwaltungsgerichtshof
08.09.2021
Ra 2018/04/0191
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/04/0192
Die Beurteilung, ob ein einheitliches Vorhaben iSd Paragraph 2, Absatz 2, UVPG 2000 vorliegt, hat in Form einer Gesamtbetrachtung zu erfolgen, wobei eine entsprechende Verdichtung der Indizienlage vorliegen muss, um von einem - für die Annahme eines einheitlichen Vorhabens notwendigen - funktionellen (sachlichen) Zusammenhang ausgehen zu können.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018040191.L10