Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.2021

Geschäftszahl

Ra 2018/04/0191

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2018/04/0192

Rechtssatz

Die Beurteilung, ob ein einheitliches Vorhaben iSd Paragraph 2, Absatz 2, UVPG 2000 vorliegt, hat in Form einer Gesamtbetrachtung zu erfolgen, wobei eine entsprechende Verdichtung der Indizienlage vorliegen muss, um von einem - für die Annahme eines einheitlichen Vorhabens notwendigen - funktionellen (sachlichen) Zusammenhang ausgehen zu können.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018040191.L10