Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2018/04/0179
Entscheidungsdatum
25.01.2021
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/04/0111
Ra 2019/04/0112
Rechtssatz
Der bloße Hinweis auf die mangelnde Schlüssigkeit der Argumentation der Projektgegner zum Vorliegen eines faktischen Vogelschutzgebietes erfüllt nicht das Erfordernis einer nachvollziehbaren Würdigung der Beweismittel (vgl. VwGH 11.9.2020, Ra 2018/04/0189, Rn. 38).Der bloße Hinweis auf die mangelnde Schlüssigkeit der Argumentation der Projektgegner zum Vorliegen eines faktischen Vogelschutzgebietes erfüllt nicht das Erfordernis einer nachvollziehbaren Würdigung der Beweismittel vergleiche VwGH 11.9.2020, Ra 2018/04/0189, Rn. 38).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018040179.L11
Im RIS seit
01.04.2021
Zuletzt aktualisiert am
10.05.2021
Dokumentnummer
JWR_2018040179_20210125L03