Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2017/22/0070
Entscheidungsdatum
22.03.2018
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
NAG 2005 §63 Abs3;
NAG 2005 §64 Abs3;
NAGDV 2005 §8 Z6 litc;
Rechtssatz
Eine krankheitsbedingte Verhinderung, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt (vgl. VwGH 13.12.2011, 2011/22/0274), ist als dauerhafter Hinderungsgrund zu erachten, der einer Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung trotz des fehlenden Schulerfolgs entgegensteht.Eine krankheitsbedingte Verhinderung, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt vergleiche VwGH 13.12.2011, 2011/22/0274), ist als dauerhafter Hinderungsgrund zu erachten, der einer Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung trotz des fehlenden Schulerfolgs entgegensteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017220070.L03
Im RIS seit
26.04.2018
Zuletzt aktualisiert am
27.04.2018
Dokumentnummer
JWR_2017220070_20180322L03