Verwaltungsgerichtshof
22.03.2018
Ra 2017/22/0070
Eine krankheitsbedingte Verhinderung, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt vergleiche VwGH 13.12.2011, 2011/22/0274), ist als dauerhafter Hinderungsgrund zu erachten, der einer Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung trotz des fehlenden Schulerfolgs entgegensteht.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017220070.L03