Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ro 2017/22/0008
Entscheidungsdatum
20.06.2017
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/22/0052 B 27. April 2017 RS 1
Stammrechtssatz
Mit der Zulassung zum Masterstudium wird zwar die Erfüllung der Zulassungsbedingungen für dieses Studium bestätigt, dies stellt aber keinen Nachweis über die Erbringung von universitären Leistungen in einem bestimmten Ausmaß dar (vgl. E 7. Dezember 2016, Ra 2016/22/0037).Mit der Zulassung zum Masterstudium wird zwar die Erfüllung der Zulassungsbedingungen für dieses Studium bestätigt, dies stellt aber keinen Nachweis über die Erbringung von universitären Leistungen in einem bestimmten Ausmaß dar vergleiche E 7. Dezember 2016, Ra 2016/22/0037).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2017220008.J01
Im RIS seit
21.07.2017
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018
Dokumentnummer
JWR_2017220008_20170620J01