Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.2017

Geschäftszahl

Ro 2017/22/0006

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/22/0052 B 27. April 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der Zulassung zum Masterstudium wird zwar die Erfüllung der Zulassungsbedingungen für dieses Studium bestätigt, dies stellt aber keinen Nachweis über die Erbringung von universitären Leistungen in einem bestimmten Ausmaß dar vergleiche E 7. Dezember 2016, Ra 2016/22/0037).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2017220006.J02