Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2017/13/0015

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2017/13/0015

Entscheidungsdatum

20.12.2017

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Rechtssatz

Ein Gewerbebetrieb liegt dann vor, wenn die Betätigung über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht. Dies ist dann der Fall, wenn die Tätigkeit nach Art und Umfang jenes Ausmaß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist vergleiche VwGH 17.12.1998, 97/15/0060, zur Vermietung eines Pkw an die Ehegattin). Die Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter führt ohne Hinzutreten weiterer Leistungen für sich genommen nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb; die bloße Vermietung weniger Maschinen begründet keinen Betrieb vergleiche VwGH 5.9.2012, 2012/15/0055, VwSlg 8744 F/2012).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017130015.L03

Im RIS seit

05.02.2018

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2018

Dokumentnummer

JWR_2017130015_20171220L03