Da auf dem Boden der eindeutigen Rechtslage die Anträge des Revisionswerbers, sofern sie die Feststellung der Rechtmäßigkeit der Nichtgenehmigung von Dienstreisen betrafen, mangels Feststellungsinteresses zurückzuweisen waren, vermochten hinsichtlich dieser Feststellungsanträge das sachverhaltsbezogene Beschwerdevorbringen und die angebotene Parteieneinvernahme des Revisionswerbers infolge fehlender rechtlicher Relevanz die Verpflichtung des VwG zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht zu begründen (vgl. VwGH 13.9.2017, Ra 2017/12/0075).Da auf dem Boden der eindeutigen Rechtslage die Anträge des Revisionswerbers, sofern sie die Feststellung der Rechtmäßigkeit der Nichtgenehmigung von Dienstreisen betrafen, mangels Feststellungsinteresses zurückzuweisen waren, vermochten hinsichtlich dieser Feststellungsanträge das sachverhaltsbezogene Beschwerdevorbringen und die angebotene Parteieneinvernahme des Revisionswerbers infolge fehlender rechtlicher Relevanz die Verpflichtung des VwG zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht zu begründen vergleiche VwGH 13.9.2017, Ra 2017/12/0075).