Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
12
Geschäftszahl
Ra 2017/01/0417
Entscheidungsdatum
30.04.2018
Index
41/02 Staatsbürgerschaft
Norm
StbG 1985 §10
StbG 1985 §19 Abs2
Rechtssatz
Die Staatsbürgerschaftsbehörde ist auch bei Vorlage eines Lichtbildes nicht ihrer Verpflichtung enthoben, sich von der Identität des Verleihungswerbers auf geeignete Weise zu überzeugen (vgl. VwGH 20.9.2011, 2008/01/0777).Die Staatsbürgerschaftsbehörde ist auch bei Vorlage eines Lichtbildes nicht ihrer Verpflichtung enthoben, sich von der Identität des Verleihungswerbers auf geeignete Weise zu überzeugen vergleiche VwGH 20.9.2011, 2008/01/0777).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010417.L13
Im RIS seit
02.08.2018
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2026
Dokumentnummer
JWR_2017010417_20180430L12