Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/01/0417

Rechtssatz

Die Staatsbürgerschaftsbehörde ist auch bei Vorlage eines Lichtbildes nicht ihrer Verpflichtung enthoben, sich von der Identität des Verleihungswerbers auf geeignete Weise zu überzeugen vergleiche VwGH 20.9.2011, 2008/01/0777).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010417.L13