Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2017/01/0007
Entscheidungsdatum
24.01.2017
Index
41/02 Staatsbürgerschaft
Norm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
StbG 1985 §11;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/01/0096 E 21. November 2013 RS 2
Stammrechtssatz
Die in § 11 StbG (in der durch die Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005 geänderten Fassung) normierte Orientierung des Fremden am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich sowie an den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft ist im Falle des Vorliegens eines Verleihungshindernisses nach § 10 Abs. 1 Z. 6 StbG zu verneinen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. September 2011, Zl. 2008/01/0382).Die in Paragraph 11, StbG (in der durch die Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005 geänderten Fassung) normierte Orientierung des Fremden am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich sowie an den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft ist im Falle des Vorliegens eines Verleihungshindernisses nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG zu verneinen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 20. September 2011, Zl. 2008/01/0382).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017010007.L02
Im RIS seit
18.04.2017
Zuletzt aktualisiert am
19.04.2017
Dokumentnummer
JWR_2017010007_20170124L02