Die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf den einzelnen Unternehmer, nicht auf einzelne Tätigkeiten oder Betriebe (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 6 Tz 454; sowie Kanduth-Kristen/Hudobnik, taxlex 2016, 339 ff (342)).Die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf den einzelnen Unternehmer, nicht auf einzelne Tätigkeiten oder Betriebe vergleiche Ruppe/Achatz, UStG4, Paragraph 6, Tz 454; sowie Kanduth-Kristen/Hudobnik, taxlex 2016, 339 ff (342)).