Ob eine Brücke als Eisenbahnbrücke verwendet werden kann, ist für ihre Qualifikation als schutzwürdiges Denkmal nicht entscheidend (vgl. E 20. Februar 2014, Ro 2014/09/0004).Ob eine Brücke als Eisenbahnbrücke verwendet werden kann, ist für ihre Qualifikation als schutzwürdiges Denkmal nicht entscheidend vergleiche E 20. Februar 2014, Ro 2014/09/0004).