Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2015/08/0077
Entscheidungsdatum
06.04.2016
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/08/0071 E 6. April 2016 RS 3
Stammrechtssatz
In Anbetracht der materiell-rechtlichen Verteilung der Mitwirkungspflichten der Parteien eines Verfahrens wird zunächst mit diesen zu erörtern sein, welche rechtlich relevanten tatsächlichen Umstände strittig sind bzw. bleiben. Daran hat sich ein auf die (rechtlich) relevanten Fragen konzentriertes Ermittlungsverfahren anzuschließen, das insbesondere die Vernehmung von Parteien bzw. Zeugen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht umfasst. Sodann ist ein Erkenntnis zu fällen, das den Anforderungen des hg. Erkenntnisses vom 3. Juli 2015, 2013/08/0060, gerecht wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015080077.L02
Im RIS seit
04.05.2016
Zuletzt aktualisiert am
23.06.2016
Dokumentnummer
JWR_2015080077_20160406L02