Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 19455 A/2016
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ro 2015/08/0023
Entscheidungsdatum
14.09.2016
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §26 Abs1 Z1 idF 2007/I/104;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ro 2015/08/0024
Rechtssatz
Vorlaufzeiten, die sich bloß aus der Suche nach einer geeigneten Ausbildung bzw. der Abklärung, ob sich diese mit den persönlichen Lebensumständen in Einklang bringen lässt, ergeben, stehen mit der in der Folge konkret absolvierten Weiterbildungsmaßnahme in keinem unmittelbaren Zusammenhang und können einen Anspruch auf Weiterbildungsgeld nicht rechtfertigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015080023.J04
Im RIS seit
24.10.2016
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2018
Dokumentnummer
JWR_2015080023_20160914J04