Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.2016

Geschäftszahl

Ro 2015/08/0023

Rechtssatz

Vorlaufzeiten, die sich bloß aus der Suche nach einer geeigneten Ausbildung bzw. der Abklärung, ob sich diese mit den persönlichen Lebensumständen in Einklang bringen lässt, ergeben, stehen mit der in der Folge konkret absolvierten Weiterbildungsmaßnahme in keinem unmittelbaren Zusammenhang und können einen Anspruch auf Weiterbildungsgeld nicht rechtfertigen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ro 2015/08/0024