Verwaltungsgerichtshof
14.09.2016
Ro 2015/08/0023
Vorlaufzeiten, die sich bloß aus der Suche nach einer geeigneten Ausbildung bzw. der Abklärung, ob sich diese mit den persönlichen Lebensumständen in Einklang bringen lässt, ergeben, stehen mit der in der Folge konkret absolvierten Weiterbildungsmaßnahme in keinem unmittelbaren Zusammenhang und können einen Anspruch auf Weiterbildungsgeld nicht rechtfertigen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ro 2015/08/0024