Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2006/10/0175

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2006/10/0175

Entscheidungsdatum

02.10.2007

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1a Abs1;
ForstG 1975 §1a Abs4 litb;

Rechtssatz

Der Ausnahmetatbestand des Paragraph eins a, Absatz 4, Litera b, ForstG ist nicht bereits dann erfüllt, wenn eine Waldfläche in eine Gartenanlage integriert wird. Voraussetzung für die Annahme eines parkmäßigen Aufbaus im Sinne des Paragraph eins a, Absatz 4, Litera b, ForstG ist vielmehr, dass der Bewuchs der betroffenen Fläche unter Gesichtspunkten der Gartengestaltung mit dem Ziel aufgebaut wurde, einen "Landschaftsgarten" anzulegen vergleiche z.B. das hg. Erkenntnis vom 17. Oktober 2005, Zl. 2003/10/0043, und die dort zitierte Vorjudikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006100175.X04

Im RIS seit

29.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2017

Dokumentnummer

JWR_2006100175_20071002X04

Rechtssatz für Ro 2014/10/0047

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ro 2014/10/0047

Entscheidungsdatum

21.12.2016

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1a Abs1;
ForstG 1975 §1a Abs4 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/10/0175 E 2. Oktober 2007 RS 4

Stammrechtssatz

Der Ausnahmetatbestand des Paragraph eins a, Absatz 4, Litera b, ForstG ist nicht bereits dann erfüllt, wenn eine Waldfläche in eine Gartenanlage integriert wird. Voraussetzung für die Annahme eines parkmäßigen Aufbaus im Sinne des Paragraph eins a, Absatz 4, Litera b, ForstG ist vielmehr, dass der Bewuchs der betroffenen Fläche unter Gesichtspunkten der Gartengestaltung mit dem Ziel aufgebaut wurde, einen "Landschaftsgarten" anzulegen vergleiche z.B. das hg. Erkenntnis vom 17. Oktober 2005, Zl. 2003/10/0043, und die dort zitierte Vorjudikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014100047.J03

Im RIS seit

19.01.2017

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017

Dokumentnummer

JWR_2014100047_20161221J03