Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2013/16/0234

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2013/16/0234

Entscheidungsdatum

14.12.2015

Index

E3R E02201010
E3R E02201030
E3R E02202000
E3R E11606000
E6J

Norm

31987R2658 Kombinierte Nomenklatur
31992R2913 ZK 1992 Art220 Abs2 litb
61991CJ0250 Hewlett Packard VORAB
62006CJ0173 Agrover VORAB
62010CJ0409 Afasia Knits Deutschland VORAB

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2013/16/0235

Rechtssatz

Für den Irrtum der Zollbehörden verlangt der EuGH ein Handeln der zuständigen Behörden und die Ursächlichkeit dieses Handelns für ihren Irrtum, sog. aktiver Irrtum vergleiche die Urteile des EuGH vom 18. Oktober 2007 in der Rs. C-173/06 (Agrover Srl), Rn 31, und vom 15. Dezember 2011 in der Rs. C-409/10 (Afasia Knits Deutschland GmbH), Rn 54). Ein solcher Irrtum ist jeder Irrtum bei der Auslegung oder Anwendung der Vorschriften über Eingangs- oder Ausgangsabgaben, falls er auf ein Handeln der zuständigen Behörden zurückzuführen ist vergleiche das hg. Erkenntnis vom 24. April 2002, 99/16/0179). Ein Irrtum ist auch schon in der langjährigen unrichtigen Abfertigungspraxis bei widerspruchsloser Entgegenahme der Zollanmeldung zu sehen, wenn diese alle notwendigen und zutreffenden Angaben enthält. Ohne dass es auf die Zahl und die Bedeutung der vom Zollschuldner getätigten Einfuhren ankommt, wird ein Irrtum der Zollbehörden angenommen, wenn die Unrichtigkeit der Anmeldung für eine vollständig angemeldete Ware bei einem Vergleich zwischen der angemeldeten Tarifposition und der ausdrücklichen Warenbezeichnung entsprechend dem Tarifschema erkennbar war und sie auf Grund der unrichtig angemeldeten Tatsachen tatsächliche Feststellungen der Abgabenfestsetzung zu Grunde legten vergleiche das Urteil des EuGH vom 1. April 1993 in der Rs. C-250/91 (Hewlett Packard France), Rn 21 und Alexander in Witte, Zollkodex6, Rz. 13ff zu Artikel 220, ZK, mwN).

Gerichtsentscheidung

EuGH 61991CJ0250 Hewlett Packard VORAB
EuGH 62006CJ0173 Agrover VORAB
EuGH 62010CJ0409 Afasia Knits Deutschland VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2013160234.X03

Im RIS seit

19.07.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2021

Dokumentnummer

JWR_2013160234_20151214X03