Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2013/08/0185
Entscheidungsdatum
19.10.2015
Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2013/08/0192
Rechtssatz
Ausführungen, dass der hier vorliegende Vertrag betreffend die Übernahme der Geschäftsführeragenden einer GmbH ein Vertrag über eine Dienstleistung ist. Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass - wie der Verwaltungsgerichtshof in einer steuerrechtlichen Angelegenheit ausgesprochen hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. Juli 1998, 97/13/0169) - der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH nicht allein ein Dienstvertrag, sondern auch ein Werkvertrag zugrunde liegen kann.Ausführungen, dass der hier vorliegende Vertrag betreffend die Übernahme der Geschäftsführeragenden einer GmbH ein Vertrag über eine Dienstleistung ist. Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass - wie der Verwaltungsgerichtshof in einer steuerrechtlichen Angelegenheit ausgesprochen hat vergleiche das hg. Erkenntnis vom 15. Juli 1998, 97/13/0169) - der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH nicht allein ein Dienstvertrag, sondern auch ein Werkvertrag zugrunde liegen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013080185.X03
Im RIS seit
18.11.2015
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2017
Dokumentnummer
JWR_2013080185_20151019X03