Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 18646 A/2013
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2012/18/0005
Entscheidungsdatum
18.06.2013
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
NAG 2005 §54 Abs6 idF 2011/I/038
NAG 2005 §55 Abs2 idF 2011/I/038
NAG 2005 §55 Abs3 idF 2011/I/038
Rechtssatz
Aus Anlass einer Meldung nach § 54 Abs. 6 NAG 2005 kann die Niederlassungsbehörde gemäß § 55 Abs. 2 NAG 2005 den Fortbestand der Voraussetzungen für das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht überprüfen. Sollte sie dabei zum Ergebnis kommen, dass die Voraussetzungen für das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht nicht mehr vorliegen, hat sie die in § 55 Abs. 3 NAG 2005 vorgesehenen Verfahrensschritte zu setzenAus Anlass einer Meldung nach Paragraph 54, Absatz 6, NAG 2005 kann die Niederlassungsbehörde gemäß Paragraph 55, Absatz 2, NAG 2005 den Fortbestand der Voraussetzungen für das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht überprüfen. Sollte sie dabei zum Ergebnis kommen, dass die Voraussetzungen für das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht nicht mehr vorliegen, hat sie die in Paragraph 55, Absatz 3, NAG 2005 vorgesehenen Verfahrensschritte zu setzen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012180005.X02
Im RIS seit
21.10.2013
Zuletzt aktualisiert am
11.06.2026
Dokumentnummer
JWR_2012180005_20130618X02