Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2012/12/0043

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2012/12/0043

Entscheidungsdatum

19.12.2012

Index

L24006 Gemeindebedienstete Steiermark

Norm

DGO Graz 1957 §52 Abs3 idF 2003/001;

Rechtssatz

Wären für die Erlangung eines sozial gleichwertigen Arbeitsplatzes als Beamtin der Verwendungsgruppe B umfangreiche und länger dauernde Zusatzausbildungen erforderlich, könnten derartige Arbeitsplätze nicht als billigerweise zumutbarer Erwerb, zu dem die Beamtin bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt ihrer Ruhestandsversetzung vergleiche zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunktes etwa das E vom 20. Februar 2002, 99/12/0302) fähig war, angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2012120043.X03

Im RIS seit

29.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2013

Dokumentnummer

JWR_2012120043_20121219X03