Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
2012/07/0137
Entscheidungsdatum
17.12.2015
Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/11 Grundbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
In Bezug auf den Erwerb durch Enteignung besteht vom in § 431 ABGB und in § 4 des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes verankerten Eintragungsgrundsatz (Intabulationsprinzip) eine Ausnahme. Demnach tritt im Fall der Enteignung der Eigentumswechsel unabhängig von der Eintragung des Eigentumsrechts des Enteigners aufgrund eines rechtskräftigen Enteignungsbescheides mit dem Vollzug der Enteignung und zwar durch Besitzerwerb und Leistung/Hinterlegung/Sicherstellung der Entschädigungssumme ein (vgl. OGH B 10. Februar 2009, 5 Ob 234/08k).In Bezug auf den Erwerb durch Enteignung besteht vom in Paragraph 431, ABGB und in Paragraph 4, des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes verankerten Eintragungsgrundsatz (Intabulationsprinzip) eine Ausnahme. Demnach tritt im Fall der Enteignung der Eigentumswechsel unabhängig von der Eintragung des Eigentumsrechts des Enteigners aufgrund eines rechtskräftigen Enteignungsbescheides mit dem Vollzug der Enteignung und zwar durch Besitzerwerb und Leistung/Hinterlegung/Sicherstellung der Entschädigungssumme ein vergleiche OGH B 10. Februar 2009, 5 Ob 234/08k).
Schlagworte
Enteignung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012070137.X07
Im RIS seit
20.01.2016
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2019
Dokumentnummer
JWR_2012070137_20151217X07