Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2011/08/0214

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2011/08/0214

Entscheidungsdatum

13.11.2013

Index

23/01 Konkursordnung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §40 Abs2;
KO §9 Abs1;

Rechtssatz

Paragraph 40, Absatz 2, GSVG verweist bezüglich der Unterbrechung oder Hemmung der Verjährung im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf die einschlägigen Vorschriften der Insolvenzordnung. Damit ist zunächst abzuleiten, dass der Lauf auch der Verjährungsfrist des Paragraph 40, Absatz 2, GSVG bei Anmeldung und Feststellung der Forderung im Insolvenzverfahren unterbrochen wird; die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem der Beschluss über die Aufhebung des Konkurses rechtskräftig geworden ist, von neuem.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011080214.X02

Im RIS seit

18.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2014

Dokumentnummer

JWR_2011080214_20131113X02