Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2010/22/0076
Entscheidungsdatum
13.10.2011
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Rechtssatz
Ein etwaiger fehlender Studienerfolg in früheren Studienjahren kann nicht die Abweisung eines Antrages gemäß § 64 Abs. 3 NAG 2005 rechtfertigen. Der Fremde vermag aber aus der wiederholten Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung trotz fehlenden Studienerfolgs kein Recht auf eine weitere Verlängerung abzuleiten.Ein etwaiger fehlender Studienerfolg in früheren Studienjahren kann nicht die Abweisung eines Antrages gemäß Paragraph 64, Absatz 3, NAG 2005 rechtfertigen. Der Fremde vermag aber aus der wiederholten Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung trotz fehlenden Studienerfolgs kein Recht auf eine weitere Verlängerung abzuleiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010220076.X02
Im RIS seit
11.11.2011
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2019
Dokumentnummer
JWR_2010220076_20111013X02