Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.2011

Geschäftszahl

2010/22/0076

Rechtssatz

Ein etwaiger fehlender Studienerfolg in früheren Studienjahren kann nicht die Abweisung eines Antrages gemäß Paragraph 64, Absatz 3, NAG 2005 rechtfertigen. Der Fremde vermag aber aus der wiederholten Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung trotz fehlenden Studienerfolgs kein Recht auf eine weitere Verlängerung abzuleiten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2011:2010220076.X02