Verwaltungsgerichtshof
13.10.2011
2010/22/0076
Ein etwaiger fehlender Studienerfolg in früheren Studienjahren kann nicht die Abweisung eines Antrages gemäß Paragraph 64, Absatz 3, NAG 2005 rechtfertigen. Der Fremde vermag aber aus der wiederholten Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung trotz fehlenden Studienerfolgs kein Recht auf eine weitere Verlängerung abzuleiten.
ECLI:AT:VWGH:2011:2010220076.X02