Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2010/10/0147

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2010/10/0147

Entscheidungsdatum

21.05.2012

Index

L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg

Norm

NatSchG Slbg 1999 §1;
NatSchG Slbg 1999 §3a Abs2;
NatSchG Slbg 1999 §3a Abs4;

Beachte

Besprechung in: RdU 5/2012, 215;

Rechtssatz

Bei einem so genannten Gesamtkonzept wird das angestrebte Ziel durch das Zusammenwirken verschiedener Maßnahmen erreicht. Das im solcherart zu erreichenden Ziel begründete öffentliche Interesse besteht daher an jeder einzelnen dieser Maßnahmen, es sei denn, eine der vorgesehenen Maßnahmen wäre zur Zielerreichung nicht erforderlich oder hiezu überhaupt ungeeignet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010100147.X02

Im RIS seit

25.06.2012

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2013

Dokumentnummer

JWR_2010100147_20120521X02