Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2010/10/0147
Entscheidungsdatum
21.05.2012
Index
L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg
Norm
NatSchG Slbg 1999 §1;
NatSchG Slbg 1999 §3a Abs2;
NatSchG Slbg 1999 §3a Abs4;
Beachte
Besprechung in:
RdU 5/2012, 215;
Rechtssatz
Bei einem so genannten Gesamtkonzept wird das angestrebte Ziel durch das Zusammenwirken verschiedener Maßnahmen erreicht. Das im solcherart zu erreichenden Ziel begründete öffentliche Interesse besteht daher an jeder einzelnen dieser Maßnahmen, es sei denn, eine der vorgesehenen Maßnahmen wäre zur Zielerreichung nicht erforderlich oder hiezu überhaupt ungeeignet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010100147.X02
Im RIS seit
25.06.2012
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2013
Dokumentnummer
JWR_2010100147_20120521X02