Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2010/09/0241

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 18075 A/2011

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2010/09/0241

Entscheidungsdatum

11.03.2011

Index

77 Kunst Kultur

Norm

DMSG 1923 §31 Abs1;

Rechtssatz

Paragraph 31, Absatz eins, erster Satz DMSG 1923 ermächtigt die Behörde, geeignete Maßnahmen (einschließlich baulicher Art), Verfügungen und Verbote zur Abwendung der Gefahr der Zerstörung, Veränderung oder Veräußerung eines Denkmals zu treffen. Diese Bestimmung enthält demnach eine umfassende Ermächtigung zur Ergreifung verschiedener Arten von Maßnahmen, die sich nicht notwendigerweise gegen den Eigentümer des Denkmals richten. Entscheidend ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr geeignet und unter Berücksichtigung einer allfälligen Eingriffswirkung in Grundrechte verhältnismäßig sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2010090241.X01

Im RIS seit

28.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015

Dokumentnummer

JWR_2010090241_20110311X01