Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2010/09/0146

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2010/09/0146

Entscheidungsdatum

27.01.2011

Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien

Norm

DO Wr 1994 §18 Abs2;
DO Wr 1994 §56;
DO Wr 1994 §76 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Die Frage der Karenzierung bzw. deren eventuelles vorzeitiges Ende besitzt für die Frage der Spezialprävention in einem Fall, in dem es um die Setzung von Disziplinarverfehlungen außer Dienst geht, keine entscheidende Aussagekraft, weil ein Beamter verpflichtet ist, sowohl im Dienst als auch außerhalb die Dienstpflichten einzuhalten, und auch eine Beendigung der Karenzierung möglich wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2010090146.X03

Im RIS seit

03.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2011

Dokumentnummer

JWR_2010090146_20110127X03