Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2010/09/0146
Entscheidungsdatum
27.01.2011
Index
L24009 Gemeindebedienstete Wien
Norm
DO Wr 1994 §18 Abs2;
DO Wr 1994 §56;
DO Wr 1994 §76 Abs1 Z3;
Rechtssatz
Die Frage der Karenzierung bzw. deren eventuelles vorzeitiges Ende besitzt für die Frage der Spezialprävention in einem Fall, in dem es um die Setzung von Disziplinarverfehlungen außer Dienst geht, keine entscheidende Aussagekraft, weil ein Beamter verpflichtet ist, sowohl im Dienst als auch außerhalb die Dienstpflichten einzuhalten, und auch eine Beendigung der Karenzierung möglich wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010090146.X03
Im RIS seit
03.03.2011
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011
Dokumentnummer
JWR_2010090146_20110127X03