Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.2011

Geschäftszahl

2010/09/0146

Rechtssatz

Die Frage der Karenzierung bzw. deren eventuelles vorzeitiges Ende besitzt für die Frage der Spezialprävention in einem Fall, in dem es um die Setzung von Disziplinarverfehlungen außer Dienst geht, keine entscheidende Aussagekraft, weil ein Beamter verpflichtet ist, sowohl im Dienst als auch außerhalb die Dienstpflichten einzuhalten, und auch eine Beendigung der Karenzierung möglich wäre.