Verwaltungsgerichtshof
27.01.2011
2010/09/0146
Die Frage der Karenzierung bzw. deren eventuelles vorzeitiges Ende besitzt für die Frage der Spezialprävention in einem Fall, in dem es um die Setzung von Disziplinarverfehlungen außer Dienst geht, keine entscheidende Aussagekraft, weil ein Beamter verpflichtet ist, sowohl im Dienst als auch außerhalb die Dienstpflichten einzuhalten, und auch eine Beendigung der Karenzierung möglich wäre.