Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2010/08/0177
Entscheidungsdatum
14.01.2013
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §9 Abs8 idF 2007/I/104;
Rechtssatz
Es ist notorisch und bedarf keiner näheren Begründung, dass eine langjährige Absenz vom Arbeitsmarkt den arbeitsplatzbezogenen Einordnungs- und Kommunikationsfähigkeiten einer potentiellen Mitarbeiterin in der Regel nicht förderlich ist, was wiederum in den Augen von Arbeitgebern einen Bewerbungsnachteil bei sonst durchaus gleicher Qualifikation darstellen kann (vgl das hg Erkenntnis vom 22. Februar 2012, Zl 2011/08/0315).Es ist notorisch und bedarf keiner näheren Begründung, dass eine langjährige Absenz vom Arbeitsmarkt den arbeitsplatzbezogenen Einordnungs- und Kommunikationsfähigkeiten einer potentiellen Mitarbeiterin in der Regel nicht förderlich ist, was wiederum in den Augen von Arbeitgebern einen Bewerbungsnachteil bei sonst durchaus gleicher Qualifikation darstellen kann vergleiche das hg Erkenntnis vom 22. Februar 2012, Zl 2011/08/0315).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010080177.X02
Im RIS seit
21.05.2013
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2013
Dokumentnummer
JWR_2010080177_20130114X02