Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 18501 A/2012
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2010/03/0095
Entscheidungsdatum
22.10.2012
Index
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2010/03/0096
Rechtssatz
Vor dem Hintergrund des § 14 Abs 2 KflG 1999 ist bei der seitens der Behörde vorzunehmenden Gefährdungsprüfung regelmäßig eine Prognose über die Auswirkung einer Bewilligung der (neuen bzw geänderten) Kraftfahrlinie auf die Fahrgastzahlen und Einnahmen und damit die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung der bestehenden Linie zu erstellen.Vor dem Hintergrund des Paragraph 14, Absatz 2, KflG 1999 ist bei der seitens der Behörde vorzunehmenden Gefährdungsprüfung regelmäßig eine Prognose über die Auswirkung einer Bewilligung der (neuen bzw geänderten) Kraftfahrlinie auf die Fahrgastzahlen und Einnahmen und damit die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung der bestehenden Linie zu erstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010030095.X01
Im RIS seit
28.11.2012
Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015
Dokumentnummer
JWR_2010030095_20121022X01