Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2009/10/0265
Entscheidungsdatum
26.09.2011
Index
L92054 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Oberösterreich
Norm
SHG OÖ 1998 §7 Abs1;
SHG OÖ 1998 §9 Abs3;
Rechtssatz
§ 9 Abs. 3 OÖ SHG 1998 sieht bei der Leistung sozialer Hilfe zum Lebensunterhalt die Berücksichtigung des Einkommens des "im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten (Lebensgefährten)" vor. In diese Regelung ist nicht nur der Ehegatte, sondern auch ein Lebensgefährte einbezogen, mit dem der Hilfe Suchende gemeinsam lebt und wirtschaftet. Von dieser Regelung ist daher auch die sogenannte Lebensgemeinschaft erfasst.Paragraph 9, Absatz 3, OÖ SHG 1998 sieht bei der Leistung sozialer Hilfe zum Lebensunterhalt die Berücksichtigung des Einkommens des "im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten (Lebensgefährten)" vor. In diese Regelung ist nicht nur der Ehegatte, sondern auch ein Lebensgefährte einbezogen, mit dem der Hilfe Suchende gemeinsam lebt und wirtschaftet. Von dieser Regelung ist daher auch die sogenannte Lebensgemeinschaft erfasst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009100265.X01
Im RIS seit
02.11.2011
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2011
Dokumentnummer
JWR_2009100265_20110926X01