Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2009/09/0194
Entscheidungsdatum
14.10.2011
Index
L22003 Landesbedienstete Niederösterreich
Norm
DPL NÖ 1972 §31 Abs5;
Rechtssatz
Aus § 31 Abs. 5 NÖ DPL 1972 kann nicht abgeleitet werden, dass bei kürzeren Abwesenheiten - oder bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen die Befolgung einer Weisung - eine disziplinäre Verfehlung verneint werden müsse.Aus Paragraph 31, Absatz 5, NÖ DPL 1972 kann nicht abgeleitet werden, dass bei kürzeren Abwesenheiten - oder bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen die Befolgung einer Weisung - eine disziplinäre Verfehlung verneint werden müsse.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009090194.X01
Im RIS seit
25.11.2011
Zuletzt aktualisiert am
07.12.2011
Dokumentnummer
JWR_2009090194_20111014X01