Verwaltungsgerichtshof
14.10.2011
2009/09/0194
Aus Paragraph 31, Absatz 5, NÖ DPL 1972 kann nicht abgeleitet werden, dass bei kürzeren Abwesenheiten - oder bei einem vorsätzlichen Verstoß gegen die Befolgung einer Weisung - eine disziplinäre Verfehlung verneint werden müsse.