Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2009/01/0024

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2009/01/0024

Entscheidungsdatum

20.09.2011

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z7 idF 2006/I/037;
StbG 1985 §10 Abs5 idF 2006/I/037;
StbG 1985 §12 idF 2006/I/037;

Rechtssatz

Auch Paragraph 12, StbG setzt die Erfüllung des Erfordernisses eines hinreichend gesicherten Lebensunterhalts nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 7, in Verbindung mit Absatz 5,) StbG ausdrücklich voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, haben auch Fremde, auf die Paragraph 12, StbG anzuwenden ist, keinen Anspruch auf Verleihung der Staatsbürgerschaft. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft soll den Abschluss einer (erfolgreichen) Integration des Fremden in Österreich darstellen, zu der nach der Wertung des Gesetzgebers auch gehört, dass der Verleihungswerber sein Fortkommen ohne Unterstützung durch Sozialhilfeleistungen der Gebietskörperschaft bestreiten kann (Hinweis E vom 10. April 2008, Zl. 2007/01/1394, zur insoweit vergleichbaren Problematik des Paragraph 11 a, Absatz 4, Ziffer eins, StbG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009010024.X02

Im RIS seit

31.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2016

Dokumentnummer

JWR_2009010024_20110920X02