Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2007/21/0480

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2007/21/0480

Entscheidungsdatum

18.02.2009

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §60 Abs1
NAG 2005 §60 Abs1 Z2

Rechtssatz

Die Bedingungen nach Paragraph 60, Absatz eins, Ziffer 2, NAG 2005 sind nur erfüllt, wenn sich der Fremde zur Erbringung seiner selbständigen Tätigkeit in einem (Werk-)Vertrag verpflichtet hat. Die Konstruktion der Ziffer 2, zwingt nämlich drittstaatsangehörige Wirtschaftstreibende, sich zur vertragsmäßigen Leistung zu verpflichten, bevor diese wissen, ob sie die erforderliche Aufenthaltserlaubnis erhalten. Es wird daher geboten sein, im Vertrag für dieses Risiko einen Haftungsausschluss zu vereinbaren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007210480.X05

Im RIS seit

21.07.2009

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2026

Dokumentnummer

JWR_2007210480_20090218X05