Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.2009

Geschäftszahl

2007/21/0480

Rechtssatz

Die Bedingungen nach Paragraph 60, Absatz eins, Ziffer 2, NAG 2005 sind nur erfüllt, wenn sich der Fremde zur Erbringung seiner selbständigen Tätigkeit in einem (Werk-)Vertrag verpflichtet hat. Die Konstruktion der Ziffer 2, zwingt nämlich drittstaatsangehörige Wirtschaftstreibende, sich zur vertragsmäßigen Leistung zu verpflichten, bevor diese wissen, ob sie die erforderliche Aufenthaltserlaubnis erhalten. Es wird daher geboten sein, im Vertrag für dieses Risiko einen Haftungsausschluss zu vereinbaren.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2009:2007210480.X05