Betriebseinnahmen sind betrieblich veranlasste Wertzugänge in Form von Geld oder geldwerten Vorteilen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 4, Tz. 28, Doralt, EStG7, § 4, Tz. 221, sowie das zu den insoweit vergleichbaren Bestimmungen des EStG 1972 ergangene hg. E 17. Oktober 1991, 89/13/0261).Betriebseinnahmen sind betrieblich veranlasste Wertzugänge in Form von Geld oder geldwerten Vorteilen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Paragraph 4,, Tz. 28, Doralt, EStG7, Paragraph 4,, Tz. 221, sowie das zu den insoweit vergleichbaren Bestimmungen des EStG 1972 ergangene hg. E 17. Oktober 1991, 89/13/0261).