Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17894 A/2010
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
2006/12/0015
Entscheidungsdatum
12.05.2010
Index
63/02 Gehaltsgesetz
63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm
GehG 1956 §20 Abs1 idF 1990/447;
RGV 1955 §10 Abs2;
RGV 1955 §10 Abs3;
RGV 1955 §10 Abs4;
Rechtssatz
Das im § 10 Abs. 2 bis 4 RGV 1955, BGBl. Nr. 133, geregelte Kilometergeld deckt sämtliche mit der Anschaffung und Haltung eines PKW regelmäßig verbundenen Kosten angemessen ab. Nicht abgedeckt sind aber jedenfalls Schäden, die auf Grund der Verwendung des privaten Fahrzeuges im Interesse des Arbeitgebers bei der Dienstverrichtung entstehen (hier: Insbesondere die wegen der Inanspruchnahme der Kaskoversicherungsleistung erhöhten Folgeprämien).Das im Paragraph 10, Absatz 2 bis 4 RGV 1955, Bundesgesetzblatt Nr. 133, geregelte Kilometergeld deckt sämtliche mit der Anschaffung und Haltung eines PKW regelmäßig verbundenen Kosten angemessen ab. Nicht abgedeckt sind aber jedenfalls Schäden, die auf Grund der Verwendung des privaten Fahrzeuges im Interesse des Arbeitgebers bei der Dienstverrichtung entstehen (hier: Insbesondere die wegen der Inanspruchnahme der Kaskoversicherungsleistung erhöhten Folgeprämien).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2006120015.X07
Im RIS seit
18.06.2010
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015
Dokumentnummer
JWR_2006120015_20100512X07