Verwaltungsgerichtshof
12.05.2010
2006/12/0015
Das im Paragraph 10, Absatz 2 bis 4 RGV 1955, Bundesgesetzblatt Nr. 133, geregelte Kilometergeld deckt sämtliche mit der Anschaffung und Haltung eines PKW regelmäßig verbundenen Kosten angemessen ab. Nicht abgedeckt sind aber jedenfalls Schäden, die auf Grund der Verwendung des privaten Fahrzeuges im Interesse des Arbeitgebers bei der Dienstverrichtung entstehen (hier: Insbesondere die wegen der Inanspruchnahme der Kaskoversicherungsleistung erhöhten Folgeprämien).