Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2005/17/0070
Entscheidungsdatum
01.07.2005
Index
E1E
59/04 EU - EWR
Norm
11997E087 EG Art87;
11997E088 EG Art88;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/17/0071
2005/17/0073
2005/17/0072
Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des EuGH kann ein unmittelbarer und untrennbarer Zusammenhang zwischen einer Abgabenbelastung und einer staatlichen Beihilfe zur Unzulässigkeit der Erhebung der solcherart mit einer Beihilfe verknüpften Abgabe führen. Voraussetzung dafür, dass sich der durch die Abgabe Belastete gegen die Abgabenvorschreibung unter Hinweis auf die gemeinschaftsrechtliche Unzulässigkeit der Beihilfe wenden kann, ist, dass eine unzulässige Beihilfe vorliegt (insbesondere also entweder eine nicht angemeldete und von der Kommission noch nicht geprüfte, oder eine zwar angemeldete, von der Kommission aber noch nicht als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärte oder von der Kommission als nicht mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärte Beihilfe).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005170070.X03
Im RIS seit
14.07.2005
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011
Dokumentnummer
JWR_2005170070_20050701X03