Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16453 A/2004
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2004/11/0134
Entscheidungsdatum
14.09.2004
Index
90/02 Führerscheingesetz
Norm
FSG 1997 §7 Abs2;
FSG 1997 §7 Abs4;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/11/0218 E 24. April 2001 RS 2
Stammrechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat schon bisher in seiner Judikatur, und zwar zu den im vorliegenden Zusammenhang vergleichbaren Betrugsdelikten, ausgeführt, dass sich aus der Systematik des § 66 Abs. 1 und Abs. 2 KFG 1967 - Gleiches gilt für § 7 Abs. 2 und § 7 Abs. 4 FSG 1997 - eine vom Gesetzgeber gewollte eingeschränkte Relevanz von Vermögensdelikten für die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit einer Person ergibt (ausführliche Begründung im E).Der Verwaltungsgerichtshof hat schon bisher in seiner Judikatur, und zwar zu den im vorliegenden Zusammenhang vergleichbaren Betrugsdelikten, ausgeführt, dass sich aus der Systematik des Paragraph 66, Absatz eins und Absatz 2, KFG 1967 - Gleiches gilt für Paragraph 7, Absatz 2 und Paragraph 7, Absatz 4, FSG 1997 - eine vom Gesetzgeber gewollte eingeschränkte Relevanz von Vermögensdelikten für die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit einer Person ergibt (ausführliche Begründung im E).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004110134.X05
Im RIS seit
25.10.2004
Zuletzt aktualisiert am
14.06.2018
Dokumentnummer
JWR_2004110134_20040914X05