Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16952 A/2006
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2004/05/0027
Entscheidungsdatum
27.06.2006
Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
Norm
BauO Wr §129 Abs10;
BauO Wr §60 Abs1 lita;
BauRallg;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/05/0028
2004/05/0030
2004/05/0029
Rechtssatz
Die Rechtsauffassung, der auf der Dachterrasse errichtete Wintergarten stelle keinen Zubau dar, weil dieser die Gebäudegrenzen nicht überschreite, kann mit der Definition im § 60 Abs. 1 lit. a BauO für Wien ("alle" Vergrößerungen) nicht in Einklang gebracht werden. Festgestellt wurde an Ort und Stelle, dass auf der Dachterrasse ein Wintergarten aus Holz mit Pultdach im Ausmaß von ca. 4,5 m x 5 m und einer Höhe von ca. 2,60 m aufgebracht worden sei. Eine derartige Errichtung auf einer Dachterrasse führt zwangsläufig zu einer Vergrößerung des Gebäudes in waagrechter oder lotrechter Richtung.Die Rechtsauffassung, der auf der Dachterrasse errichtete Wintergarten stelle keinen Zubau dar, weil dieser die Gebäudegrenzen nicht überschreite, kann mit der Definition im Paragraph 60, Absatz eins, Litera a, BauO für Wien ("alle" Vergrößerungen) nicht in Einklang gebracht werden. Festgestellt wurde an Ort und Stelle, dass auf der Dachterrasse ein Wintergarten aus Holz mit Pultdach im Ausmaß von ca. 4,5 m x 5 m und einer Höhe von ca. 2,60 m aufgebracht worden sei. Eine derartige Errichtung auf einer Dachterrasse führt zwangsläufig zu einer Vergrößerung des Gebäudes in waagrechter oder lotrechter Richtung.
Schlagworte
Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten
Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004050027.X01
Im RIS seit
28.07.2006
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008
Dokumentnummer
JWR_2004050027_20060627X01