Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2004/04/0185

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 17000 A/2006

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2004/04/0185

Entscheidungsdatum

15.09.2006

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Die aus den äußeren Umständen abzuleitende Ertragsabsicht im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, GewO 1994 ist bereits dann zu bejahen, wenn ein Bauträger im Rahmen seiner Tätigkeit das Ziel verfolgt, Einnahmen aus (nur) einem Bauprojekt zu erzielen, mögen diese aus dem Verkauf des Objektes als Ganzes oder in Einheiten oder durch die Bestandgabe eines (Teil-)Objektes stammen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004040185.X03

Im RIS seit

07.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008

Dokumentnummer

JWR_2004040185_20060915X03